Wie kann sich ein österreichischer Unternehmer Vorsteuern in einem EU-Land erstatten lassen?

Eine österreichische Unternehmerin bzw. ein österreichischer Unternehmer kann sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die in einem anderen EU-Land angefallen sind, über das sogenannte EU-Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen. Zu beachten ist, dass der Unternehmer in dem betreffenden EU-Land keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben darf (außer bestimmten Leistungen wie beispielsweise Beförderungsleistungen oder Reverse-Charge-Umsätze).

Der Unternehmer muss den Antrag auf Vorsteuervergütung elektronisch über FinanzOnline bis zum 30. September des Folgejahres, in dem die Vorsteuern angefallen sind, einreichen.

Beispiel: Für Vorsteuern, die im Jahr 2023 angefallen sind, muss der Antrag bis zum 30. September 2024 gestellt werden.

Der Antrag muss verschiedene Informationen enthalten, darunter:

  • Daten des Antragstellers
  • Zeitraum, für den die Vorsteuervergütung beantragt wird
  • Daten zu den getätigten Käufen oder den in Anspruch genommenen Dienstleistungen

Diese Informationen können in FinanzOnline erfasst werden (nur ratsam bei wenigen Belegen). Auch Buchhaltungsprogramme bieten oft die Funktionen an, die notwendigen Informationen zu erfassen, eine XML-Datei auszugeben und diese Datei mittels Datenstromverfahren via FinanzOnline an die Finanz zu übermitteln.

Je nach EU-Land können unterschiedliche Anforderungen an die Übermittlung von Rechnungen bestehen. Ist der Erstattungszeitraum eines Antrages weniger als ein Kalenderjahr, so darf der Mehrwertsteuerbetrag nicht unter € 400,00 sein. Ist der Erstattungszeitraum ein Kalenderjahr oder den Rest eines Kalenderjahres, darf der Mehrwertsteuerbetrag nicht niedriger sein als € 50,00.

Für detaillierte Informationen und landesspezifische Anforderungen ist es empfehlenswert, die entsprechenden Informationen des jeweiligen EU-Landes einzuholen bzw. individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Stand: 29. Juli 2024

Bild: Rochu_2008 - Adobe Stock.com

Alle Artikel der Ausgabe
August 2024

Das neue Telearbeitsgesetz

Telearbeit statt Homeoffice.

Umsatzsteuer: Ist eine pauschale Ermittlung der Vorsteuern möglich?

Neben Branchenpauschalierungen ist auch eine allgemeine Vorsteuerpauschalierung möglich.

Wie kann der Unterhaltsabsetzbetrag die Steuerlast reduzieren?

Kann der Absetzbetrag geltend gemacht werden, reduziert er die Steuerlast.

Wie kann man mit steuerlichen Investitionsbegünstigungen Steuern sparen?

Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern.

Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es für Betroffene von Hochwasserkatastrophen?

Detaillierte Info des Finanzministeriums bieten einen Überblick.

Wie Sie mit Veranstaltungen Kunden gewinnen und binden können

Kunden gewinnen und binden mit Veranstaltungen.