Wie sind die Details zu den steuerfreien „Weihnachtsgutscheinen“ geregelt?

Da in vielen Unternehmen im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen, hat der Gesetzgeber mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz geregelt, dass Arbeitgeber den Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen nutzen können, um Gutscheine an ihre Arbeitnehmer steuerfrei auszugeben. Das Finanzministerium hat nun auf seiner Homepage in Form von FAQs zu einigen Details dieser Gesetzesänderung seine Rechtsauffassung dargelegt. Wir haben einige Eckpunkte daraus für Sie zusammengefasst:

  • Wenn im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen in Höhe von € 365,00 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde, können steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zu einer Höhe von € 365,00 steuerfrei an Arbeitnehmer ausgegeben werden.
  • Wenn der Freibetrag im Kalenderjahr 2020 für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen teilweise, aber nicht zur Gänze aufgebraucht wurde, können bis zu € 365,00 an Gutscheinen gewährt werden. Eine Gegenrechnung ist nicht notwendig.
  • Wurde der Freibetrag allerdings bereits zur Gänze ausgeschöpft, können keine Weihnachtsgutscheine steuerfrei ausgegeben werden.
  • Die Regelung gilt nur für das Jahr 2020. Der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen für das Jahr 2021 ist von dieser Regelung nicht umfasst.
  • Die Gutscheine müssen nachweislich im November 2020, Dezember 2020 oder Jänner 2021 an den Arbeitnehmer ausgegeben werden. Auch eine postalische Übermittlung oder die Übergabe an einen Vertreter (z.B. Betriebsrat) ist möglich.
  • Der Gutschein in Höhe von € 365,00 kann mit einem Gutschein für Sachzuwendungen in Höhe von € 186,00 kumuliert ausgegeben werden, d.h. die beiden Höchstbeträge können auch in einem Gutschein kumuliert werden.
  • Eine Abhaltung einer besonderen Betriebsfeier ist nicht notwendig.
  • Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, sind die Gutscheine auch von der Kommunalsteuer, dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und im Bereich der Sozialversicherung (ASVG) befreit.
  • Gutscheine, die in Bargeld abgegolten werden können, fallen nicht unter die Steuerbefreiung.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.12.2020/12:00 und können sich kurzfristig ändern. Detailliertere und aktuelle Informationen finden Sie hier auf der Webseite des Finanzministeriums. Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde vom Nationalrat beschlossen. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 17. Dezember 2020

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Alle Artikel der Ausgabe
Dezember 2020

Wie ist der Dezember-Umsatzersatz geregelt?

In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des Dezember-Umsatzersatzes veröffentlicht.

Wichtiges bis zum Jahresende!

Ergänzend zu unseren Steuertipps zum Jahresende aus der Novemberausgabe wollen wir noch auf folgendes hinweisen.

Wie soll der Umsatzersatz ab 7.12. geregelt werden?

Das Finanzministerium hat auf seiner Website erste Informationen zum Umsatzersatz ab 7.12. veröffentlicht.

Mit Elektroautos Steuern sparen

Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos.

Kleinunternehmerbefreiung in der Sozialversicherung bis 31.12. beantragen

Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein natürlich anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft.

Wann muss bei einem für das Homeoffice zur Verfügung gestellten Internetanschluss ein Sachbezug angesetzt werden?

Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten Internetanschluss.

Steuern bei Zinsersparnis aus Gehaltsvorschüssen

Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses

Geänderter Start für die neuen Kündigungsfristen für Arbeiter?

Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen

Wie bereits berichtet wurden auf Grund der COVID-19 Krise bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen steuerlich begünstigt.

Veränderliche GSVG-Werte 2021

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Wie kann man Videokonferenzen verbessern?

Videokonferenzen sind dieses Jahr für viele überfallsartig zu einem wesentlichen Kommunikationsmittel im beruflichen Alltag geworden.