Ökologische Steueränderungen: Welche Neuerungen wurden beschlossen?

Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ökologisches Steuerpaket beschlossen (Gesetzwerdung war bei Drucklegung noch abzuwarten). Hier ein Überblick zu ausgewählten Maßnahmen:

Einkommensteuer

  • Kann ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad für nicht beruflich veranlasste Fahrten nutzen, so soll dies nicht zum Ausschluss vom Pendlerpauschale führen.
  • Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel für seine Arbeitnehmer, so sind Ticketkäufe ab 1.7.2021 für den Arbeitnehmer keine steuerpflichtigen Einkünfte. Die Karte muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

  • Ausweitung der NoVA auf mehr Kraftfahrzeuge als bisher.
  • Befreiung für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km.
  • Erhöhung des bisherigen Höchststeuersatzes für Krafträder von 20 % auf 30 %.
  • Für Pkw werden verschiedene Werte des Steuersatzes angepasst, und z. B. der Höchststeuersatz schrittweise angehoben.
  • Der Grenzwert, ab dem der NoVA ein "Malus" hinzuzurechnen ist (Malusgrenzwert), wird in mehreren Schritten ab Mitte 2021 von 200 g/km bis 2024 jährlich um 15 g/km sinken.
  • Die neuen Regelungen sollen ab 1.7.2021 Anwendung finden (mit Übergangsregelung).

Elektrizitätsabgabe

Der von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugte Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern wird von der Elektrizitätsabgabe befreit.

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: REDPIXEL - stock.adobe.com

Alle Artikel der Ausgabe
Jänner 2021

Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.

Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.

Welche Sachverhalte sind künftig neu an das Kontenregister zu melden?

Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst.

Wie soll der Ausfallbonus Unterstützung bieten?

Das Finanzministerium hat auf seiner Homepage erste Eckpunkte zum geplanten Ausfallbonus wie folgt dargestellt

Welche Unterstützungsleistungen erhalten EPU und Kleinstunternehmer?

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Coronavirus: Welche Ersatzansprüche können bei behördlicher Absonderung bestehen?

Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben oder bei denen die Gefahr einer Ansteckung besteht, werden von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mittels Bescheid behördlich abgesondert.

„Steuerliches Wohlverhalten“ als Bedingung für COVID-19 Förderungen des Bundes

Unternehmen, die dies nicht tun, sind von der Gewährung von COVID-19 Förderungen des Bundes ausgeschlossen. Bereits erlangte Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen.

Was ändert sich durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz?

Der Nationalrat hat mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor Jahresende noch wesentliche steuerliche Änderungen beschlossen.

Welche steuerlichen Aufbewahrungsfristen sind zu beachten?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Welche Fristen sind bei der Investitionsprämie zu beachten?

Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7 % bzw. 14 %.

Wie kann man sein Homeoffice organisieren?

Damit die Arbeit von zu Hause gut gelingt und nicht in Frustration endet, haben wir im Folgenden einige organisatorische Tipps zusammengestellt.