Wie kann man sein Homeoffice organisieren?

Damit die Arbeit von zu Hause gut gelingt und nicht in Frustration endet, haben wir im Folgenden einige organisatorische Tipps zusammengestellt:

  • Etablieren Sie möglichst fixe Arbeitszeiten, d. h. starten Sie Ihren Arbeitstag jeden Tag zur gleichen Zeit, halten Sie Mittagspausen ein und setzen Sie Ihrem Arbeitstag auch ein klares Ende.
  • Nutzen Sie zur Kommunikation möglichst Telefon oder Videocalls. Schriftliche Kommunikation per E-Mail oder Messengerdienste sind anfällig für Missverständnisse oder Fehlinterpretationen.
  • Finden Sie möglichst einen bequemen Arbeitsplatz, idealerweise auf einem ergonomischen Bürostuhl. Bleiben Sie in Bewegung, sei es durch Aufstehen beim Telefonieren oder eine kurze Runde ums Haus in der Mittagspause.
  • Sorgen Sie für Frischluft.
  • Vereinbaren Sie Regeln mit Ihrer Familie bzw. Ihren Mitbewohnern. Dies kann von definierten Ruhezeiten und -zonen bis zu „Anklopfen bei der Tür zum Arbeitszimmer“ reichen.

Stand: 28. Dezember 2020

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Alle Artikel der Ausgabe
Jänner 2021

Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.

Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.

Welche Sachverhalte sind künftig neu an das Kontenregister zu melden?

Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst.

Wie soll der Ausfallbonus Unterstützung bieten?

Das Finanzministerium hat auf seiner Homepage erste Eckpunkte zum geplanten Ausfallbonus wie folgt dargestellt

Welche Unterstützungsleistungen erhalten EPU und Kleinstunternehmer?

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Coronavirus: Welche Ersatzansprüche können bei behördlicher Absonderung bestehen?

Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben oder bei denen die Gefahr einer Ansteckung besteht, werden von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mittels Bescheid behördlich abgesondert.

„Steuerliches Wohlverhalten“ als Bedingung für COVID-19 Förderungen des Bundes

Unternehmen, die dies nicht tun, sind von der Gewährung von COVID-19 Förderungen des Bundes ausgeschlossen. Bereits erlangte Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen.

Was ändert sich durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz?

Der Nationalrat hat mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor Jahresende noch wesentliche steuerliche Änderungen beschlossen.

Ökologische Steueränderungen: Welche Neuerungen wurden beschlossen?

Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ökologisches Steuerpaket beschlossen.

Welche steuerlichen Aufbewahrungsfristen sind zu beachten?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Welche Fristen sind bei der Investitionsprämie zu beachten?

Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7 % bzw. 14 %.