Digitalisierung der österreichischen Verwaltung

Die Digitalisierung beeinflusst auch die österreichische Verwaltung zunehmend. Gerade für Unternehmen bieten sich dabei zahlreiche Möglichkeiten, um ansonsten zeitaufwändige Behördenwege durch die Inanspruchnahme digitaler (Verwaltungs-)Dienste zu vermeiden. Hier einige Beispiele dazu:

Onlineplattform oesterreich.gv.at

Auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at können ausgewählte Amtswege online erledigt und Informationen rund um Verwaltungsthemen abgerufen werden.

Unternehmensserviceportal (USP)

Zahlreiche e-Government-Anwendungen der Verwaltung für Unternehmer bietet das Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at). Mit nur einer Anmeldung sind über das USP z. B. folgende Verwaltungstätigkeiten möglich:

  • Steuermeldungen (FinanzOnline),
  • Meldungen an die Sozialversicherung (ELDA online) und Einsicht in die Beitragskonten der österreichischen Gesundheitskasse (WEBEKU) und
  • Einsicht in das SVS-Beitragskonto für Bevollmächtigte.

Elektronische Zustellung

Wie schon berichtet sind Unternehmen seit dem 1.1.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Die elektronische Zustellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal oder über oesterreich.gv.at.

Elektronische Rechnungslegung an die öffentliche Verwaltung

Die e-Rechnung oder elektronische Rechnung ist ein Datenübertragungsverfahren für die Einbringung elektronisch strukturierter Rechnungen. Seit 1.1.2013 ist die e-Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt. Im Bereich „Business to Government“ („B2G“) kann die Übermittlung der Rechnungen über drei verschiedene Möglichkeiten eingebracht werden:

  • Hochladen von ebInterface-XML Rechnungen (=ein österreichischer XML-Rechnungsstandard),
  • ein eigenes, technisch gekoppeltes Softwaresystem mittels Webservice oder
  • über ein Online-Formular.

Mehr zum Thema e-Rechnung erfahren Sie unter https://www.erechnung.gv.at.

Stand: 29. Juni 2021

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Alle Artikel der Ausgabe
Juli 2021

Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7.

Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021.

Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr.

Freiwillige Helfer in Impf- und Teststraßen: Wie sind Steuern und Sozialversicherung für Aufwandsentschädigungen geregelt?

Die Fortdauer der Coronakrise hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen.

Wie wurden die Liebhaberei-Richtlinien geändert?

Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit.

Wie ist die Umsatzsteuer für Gutscheine geregelt?

Gerade in Zeiten der Coronakrise waren viele Unternehmen gezwungen, Gutscheine auszugeben.

Achtung auf Steuern bei der Heimreise!

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gelten grundsätzlich Richtmengen bzw. Freigrenzen.

Umwandlung einer GmbH: Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer

Eine GmbH wurde gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter umgewandelt.

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wenn Sie Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).