Was ändert sich ab 1.7. bei der Kostenübernahme von Öffi-Tickets?

Ab 01.07.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. Es fallen dafür auch keine Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und auch keine Kommunalsteuer an. Die Beförderung und Übernahme der Kosten sind allerdings steuerpflichtig, wenn diese anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohnes oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.

Das Finanzministerium hat nun auch auf seiner Homepage in Form von häufigen Fragen und Antworten seine Rechtsmeinung zu bestimmten Fragen veröffentlicht. Hier eine Zusammenfassung von einigen wesentlichen Punkten daraus:

  • Die Karte muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein.
  • Bei bestehenden Karten gilt die Begünstigung erst ab der Verlängerung der Karte.
  • Die erworbene Karte kann auch übertragbar sein. Wenn dafür Zusatzkosten anfallen, so sind allerdings nur die Kosten der nicht übertragbaren Karte steuerfrei.
  • Ein Zuschuss/Beitrag des Arbeitgebers kann auch monatlich mit der Gehaltszahlung bezahlt werden.
  • Ist eine Jahreskarte nach Beendigung des Dienstverhältnisses noch gültig und wurden Kosten für einen Gültigkeitszeitraum nach der Beendigung vom Arbeitgeber übernommen, ist dieser Kostenersatz anteilig steuerpflichtig.
  • Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass der Dienstgeber eine Kopie der Karte oder der Rechnung des Verkehrsunternehmens zum Lohnkonto nimmt.
  • Wird dem Arbeitnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung gestellt, kann nur für jene Strecke ein Pendlerpauschale steuerlich beantragt werden, die nicht davon umfasst ist.

Stand: 27. Mai 2021

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Alle Artikel der Ausgabe
Juni 2021

Was ist neu an den FAQ zum Corona-Verlustersatz?

Einige der wesentlichen Neuerungen haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Welche Neuerungen bringt die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit?

Die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft mit 30.6.2021 aus.

Welche Corona-Unterstützungsleistungen werden verlängert?

Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Ab wann gelten die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter?

Der Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter wird ein weiteres Mal verschoben.

Wird das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter nochmals verschoben?

Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor.

Wie haben sich die Richtlinien zur Investitionsprämie geändert?

Neben der Aufstockung des Budgets hat der Nationalrat kürzlich auch Änderungen für die Investitionsprämie beschlossen

Was ist bei Homeoffice aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beachten?

Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Unternehmen inzwischen zur Normalität geworden.

Was ändert sich in der Umsatzsteuer ab 1.7.2021 für Online-Plattformen?

Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie sieht unter anderem eine Neuregelung des Versandhandels über Online-Plattformen in der Umsatzsteuer vor.

Steuern & SV-Rückstände: Wie sehen die Ratenzahlungsmodelle ab 30. Juni aus?

Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden.

Wie findet man die richtigen Fragen zu einem Problem?

Brainstorming ist eine bewährte Methode, um möglichst viele Lösungsansätze für ein Problem zusammenzutragen.