Veränderliche Werte im ASVG für 2023

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 500,91
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 751,37
 
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 195,00
monatlich € 5.850,00
jährlich für Sonderzahlungen € 11.700,00
 
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.825,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 27. September 2022

Bild: TimeShops - stock.adobe.com

Alle Artikel der Ausgabe
Oktober 2022

Energiekostenzuschuss – Wer ist anspruchsberechtigt?

Unterstützung für energieintensive Unternehmungen

Umsatzsteuersatz für Leistungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Neues Urteil des Verwaltungsgerichtshofes

Neue Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes

Zinserhöhung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Auch die Finanz erhöht die Zinsen

Was muss bei der Rechnungsberichtigung beachtet werden?

Was ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?

Antiquitäten in Büroräumlichkeiten: Wie erfolgt die Angemessenheitsprüfung?

Wie ist die Rechtsauffassung der Finanz?

Factoring: Vor- und Nachteile für den Unternehmer

Der Verkauf von Kundenforderungen kann zusätzliche Liquidität bringen