Zinserhöhung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszins-satzes bleiben dabei außer Betracht. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde nun auch eine eigene Verzinsungsregelung für bestimmte Sachverhalte im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen.

Nach einer Erhöhung am 27.7.2022 gelten nach einer weiteren Erhöhung mit Wirksamkeit ab 14.9.2022 nun neu folgende Zinssätze:

Basiszinssatz 0,63 %
Stundungszinsen 2,63 %
Aussetzungszinsen 2,63 %
Anspruchszinsen 2,63 %
Beschwerdezinsen 2,63 %
Umsatzsteuerzinsen 2,63 %

Stand: 27. September 2022

Bild: Jo Panuwat D - stock.adobe.com

Alle Artikel der Ausgabe
Oktober 2022

Energiekostenzuschuss – Wer ist anspruchsberechtigt?

Unterstützung für energieintensive Unternehmungen

Umsatzsteuersatz für Leistungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Neues Urteil des Verwaltungsgerichtshofes

Neue Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes

Was muss bei der Rechnungsberichtigung beachtet werden?

Was ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?

Antiquitäten in Büroräumlichkeiten: Wie erfolgt die Angemessenheitsprüfung?

Wie ist die Rechtsauffassung der Finanz?

Veränderliche Werte im ASVG für 2023

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG

Factoring: Vor- und Nachteile für den Unternehmer

Der Verkauf von Kundenforderungen kann zusätzliche Liquidität bringen