Achtung: Neue Größenklassen im UGB

Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden Kapitalgesellschaften anhand der drei Größenkriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse sowie Mitarbeiterzahl in Kleinstkapitalgesellschaften, Kleine, Mittelgroße und Große Kapitalgesellschaften eingeteilt. Durch einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission werden ab dem 1.1.2024 die beiden Größenkriterien Bilanzsumme und Umsatzerlöse um jeweils 25 % angehoben. Dies soll für viele Unternehmen eine Reduktion der Prüfungs- und Berichtspflichten bewirken.

Voraussichtliche Schwellenwerte

Die Richtlinie der EU-Kommission räumt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Anpassung der Schwellenwerte eine Bandbreite ein. Ausgehend von den bisherigen Schwellenwerten des § 221 UGB führt die von der EU-Kommission festgelegte Erhöhung um 25 % zu einer Anpassung der Größenklassen im voraussichtlich nachfolgenden Ausmaß:

  Bilanzsumme in € bisher Bilanzsumme in € NEU Umsatzerlöse in € bisher Umsatzerlöse in € NEU
Kleinstkapitalgesellschaft bis 350.000,00 bis 450.000,00 bis 700.000,00 bis 900.000,00
Kleine Kapitalgesellschaft 0,35 - 5 Mio. 0,45 -6,25 Mio. 0,7 -10 Mio. 0,9 – 12,5 Mio.
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 5 – 20 Mio. 6,25 – 25 Mio. 10 – 40 Mio. 12,5 – 50 Mio.
Große Kapitalgesellschaft über 20 Mio. über 25 Mio. über 40 Mio. über 50 Mio.

Anwendbarkeit

Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Den Mitgliedstaaten wird seitens der EU allerdings das Wahlrecht eingeräumt, die neuen Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2023 anzuwenden.

Maßgeblich für die Einstufung in die jeweilige Größenklasse ist die Einordnung des Unternehmens in den beiden vorangegangenen Jahren. Die finale Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen des österreichischen UGB hat durch das Bundesministerium für Justiz zu erfolgen und ist aktuell noch ausständig.

Stand: 27. August 2024

Bild: PhotoSG - Adobe Stock.com

Alle Artikel der Ausgabe
September 2024

Welche Änderungen gelten ab 2025 bei der Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer?

Erhöhung der Umsatzgrenze, vereinfachte Rechnungsausstellung, auch für Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland – Update des BMF

BMF bestätigt uneingeschränkte Besteuerung im Verhältnis zu Russland.

Abgeltung der steuerlichen Mehrbelastung aufgrund der Inflation: Maßnahmen für 2025

Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.

Was ist bis zum 30.9.2024 von Unternehmern besonders zu beachten?

Bis Ende September gibt es für Unternehmerinnen und Unternehmer einiges zu beachten.