Austauschfrist für Signaturkarten in Registrierkassen bis Mai 2027 verlängert

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) legt fest, dass Registrierkassen mit einer zertifizierten Signaturerstellungseinheit ausgestattet sein müssen.

In einer Ausschreibung hat das BMF heuer informiert, dass aufgrund einer Sicherheitslücke die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 nicht verlängert wird, wodurch ein Signaturkartentausch erforderlich wird. Besonders betroffen sind hiervon bestimmte Kassensysteme - alle Typ2-Kassen, die die „CleanCash“-Fiskalbox benutzen (vor allem Sharp-Kassen) - da diese nicht updatefähig und daher mit neuen Signaturkarten nicht kompatibel sind. Hier muss unter Umständen das gesamte Kassensystem getauscht werden.

Verlängerung der Austauschfrist bis Mai 2027

Aufgrund der bestehenden Lieferengpässe sowie um einen reibungslosen Austausch zu gewährleisten, darf die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates (7.6.2025) hinaus weiterverwendet werden. Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in die Registrierkasse hat nunmehr bis spätestens Mai 2027 zu erfolgen.

Vorgehensweise im Falle einer Neuanschaffung

Wird eine neue Signaturkarte angeschafft, so ist diese in FinanzOnline zu registrieren. Für die Meldung sind folgende Daten bekanntzugeben:

  • Art der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
  • Vertrauensdiensteanbieter
  • Seriennummer des Signatur- bzw. Siegelzertifikates

Die alte Signaturkarte ist in FinanzOnline außer Betrieb zu nehmen. Dabei ist sowohl das Datum der Außerbetriebnahme als auch der Grund für diese anzuführen.

Stand: 26. August 2025

Bild: Evgeni - stock.adobe.com

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