Welche Maßnahmen können Kleinunternehmen ergreifen, um die Mitarbeiterbindung zu stärken?

Die Bindung talentierter und gutausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für kleine Unternehmen von entscheidender Bedeutung.

Im Folgenden finden Sie einige Tipps, um Mitarbeiter zu halten und ihre Loyalität zu stärken:

  • Eine unterstützende und positive Arbeitsumgebung fördert das Engagement der Mitarbeiter. Achten Sie darauf, Werte wie Zusammenarbeit und Offenheit zu fördern.
  • Anerkennung und Wertschätzung für die Leistung der Mitarbeiter sind entscheidend. Loben Sie gute Arbeit und feiern Sie Erfolge!
  • Investieren Sie in die berufliche Entwicklung Ihrer Mitarbeiter durch Schulungen, Weiterbildungen und Mentoring-Programme.
  • Flexibilität bei Arbeitszeiten und Arbeitsorten kann die Work-Life-Balance der Mitarbeiter verbessern und ihre Zufriedenheit erhöhen.
  • Bieten Sie Möglichkeiten für beruflichen Aufstieg und Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens. Mitarbeiter, die Perspektiven für ihre Zukunft sehen, sind motivierter und bleiben länger im Unternehmen.
  • Offene und transparente Kommunikation ist entscheidend für das Vertrauen der Mitarbeiter. Halten Sie Ihre Mitarbeiter über Unternehmensziele, Veränderungen und Entwicklungen auf dem Laufenden.
  • Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen.

Stand: 27. März 2024

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Alle Artikel der Ausgabe
April 2024

Kann ein Vertrag als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten?

Aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt das Thema Rechnung.

Was gilt für Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen?

Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.

Was hat sich in der Einkommensteuer bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen geändert?

Anhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen.

Welche Änderung gilt ab 2024 bei der Lohnsteuerbefreiung bezüglich Betriebskindergärten?

Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.

Anzahlungen: Berichtigung des Vorsteuerbetrages aus Anzahlungen, wenn eine Leistung nicht ausgeführt wurde

Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien.

Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024

Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten.