Höhe des Abschreibungssatzes bei der beschleunigten Abschreibung von Gebäuden
Wie berichtet kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden.