Wie hoch kann der Verlustrücktrag aus 2020 in die Jahre 2019 und 2018 sein?
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.