Neuerliche Zinserhöhung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.
Stand: 27. Januar 2023
Bild: JD8 - stock.adobe.com
Artikel teilen
Link zum Clipboard kopiert
Alle Artikel der Ausgabe
Februar 2023
Besondere Fristen für Unternehmer im Februar
Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.