Wird das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter nochmals verschoben?

Aktuell (Stand 15.6.2021) wird erwogen, das für 1.7.2021 vorgesehene Inkrafttreten der neu geregelten Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter nochmals zu verschieben. Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. Die weitgehende Angleichung an die Kündigungsfristen und –termine für Angestellte soll demnach erst mit 1.10.2021 in Kraft treten und erstmals auf Kündigungen anwendbar sein, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen werden.

Wir berichten selbstverständlich ausführlich, sobald die Verschiebung beschlossen wurde.

Stand: 15. Juni 2021

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Alle Artikel der Ausgabe
Juni 2021

Was ist neu an den FAQ zum Corona-Verlustersatz?

Einige der wesentlichen Neuerungen haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Welche Neuerungen bringt die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit?

Die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft mit 30.6.2021 aus.

Welche Corona-Unterstützungsleistungen werden verlängert?

Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Ab wann gelten die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter?

Der Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter wird ein weiteres Mal verschoben.

Wie haben sich die Richtlinien zur Investitionsprämie geändert?

Neben der Aufstockung des Budgets hat der Nationalrat kürzlich auch Änderungen für die Investitionsprämie beschlossen

Was ist bei Homeoffice aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beachten?

Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Unternehmen inzwischen zur Normalität geworden.

Was ändert sich in der Umsatzsteuer ab 1.7.2021 für Online-Plattformen?

Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie sieht unter anderem eine Neuregelung des Versandhandels über Online-Plattformen in der Umsatzsteuer vor.

Steuern & SV-Rückstände: Wie sehen die Ratenzahlungsmodelle ab 30. Juni aus?

Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden.

Was ändert sich ab 1.7. bei der Kostenübernahme von Öffi-Tickets?

Ab 01.07.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen.

Wie findet man die richtigen Fragen zu einem Problem?

Brainstorming ist eine bewährte Methode, um möglichst viele Lösungsansätze für ein Problem zusammenzutragen.