Voraussichtliche ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 475,86
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 713,79
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 185,00
monatlich € 5.550,00
jährlich für Sonderzahlungen € 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.475,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.  

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: katrin_timoff - Fotolia.com

Alle Artikel der Ausgabe
November 2020

Wie ist der erweiterte Umsatzersatz geregelt?

In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des, auf Grund des „harten“ Lockdown erweiterten, Umsatzersatzes veröffentlicht.

Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten ab 1.7.2021 für Arbeiter?

Die derzeit für die Kündigung von Arbeiterdienstverhältnissen geltenden Regelungen sind oft wenig übersichtlich.

Coronavirus: Was bringt der neue Fixkostenzuschuss II. für Unternehmen?

Anlässlich neuerlicher Betriebsschließungen bis voraussichtlich 6.12.2020 wurde neben dem Umsatzersatz für unmittelbar betroffene Unternehmen auch eine neue Variante des Fixkostenzuschusses II. angekündigt.

Coronavirus: Welche Neuerungen gelten für die dritte Phase der Kurzarbeit?

Wir haben die wesentlichen Neuerungen nachstehend für Sie zusammengefasst.

Wie soll den betroffenen Unternehmen der durch den neuen Lockdown entgangene Umsatz ersetzt werden?

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf seiner Website erste Informationen bekannt gegeben, wie der angekündigte Umsatzersatz geregelt werden soll. Weitere Eckpunkte wurden zudem am 6.11.2020 in einer Pressekonferenz dargestellt.

Wie ist der steuerliche Verlustrücktrag geregelt?

Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.

Was hat sich bei der Zuverdienstgrenze für Studierende geändert?

Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.

Rechtzeitig erkennen, ob ein Bewerber ins Team passt

Tipps für das Gespräch mit Bewerbern, damit Sie frühzeitig erkennen können, ob die „Chemie“ stimmt.